Offenlegung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen

Öffentliche Bekanntmachung

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Offenlegung des Entwurfs der
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für das Haushaltsjahr 2014

 

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564), wird der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auch verfügbar.

In der Zeit vom 11.11.2013 – 29.11.2013 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 12.12.2013.

 


Gummersbach, den 08.11.2013

gez.
Hagen Jobi
-Landrat-
 

Veröffentlichungsdatum: 09.11.2013