13.10.2023: Geld für Dorfgemeinschaften - Kreis bietet finanzielle Unterstützung an

100.000 € stehen für Projekte der Dorfentwicklung bereit

Oberbergischer Kreis. Dorfgemeinschaften und eingetragene Dorfvereine können für ihre Ideen und Vorhaben eine einmalige finanzielle Unterstützung beim Oberbergischen Kreis beantragen. Hierfür wurde die Richtlinie zur Förderung von Vorhaben des ehrenamtlichen Engagements in den Dörfern des Oberbergischen Kreises (Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer) aktualisiert.

Zuvor hatte der Kreistag des Oberbergischen Kreises mit dem Kreishaushalt 2023/2024 eine Summe in Höhe von 100.000 € für die Dorfentwicklung bereitgestellt. So möchten Politik und Verwaltung erneut das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den mehr als 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis stärken.

Zur erfolgreichen Umsetzung dieses Ruheplatzes mit hohem Erholungswert hat der Bürgerverein Hämmern e.V. (Wipperfürth) die Finanzmittel erhalten. (Foto: OBK)
Zur erfolgreichen Umsetzung dieses Ruheplatzes mit hohem Erholungswert hat der Bürgerverein Hämmern e.V. (Wipperfürth) die Finanzmittel erhalten. (Foto: OBK)

„Ich freue mich, dass der Oberbergische Kreis mit der „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ erneut Dörfer und Dorfgemeinschaften darin unterstützen kann, Vorhaben und Projekte umzusetzen, für die bisher die finanziellen Mittel fehlten“, sagt Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises. „Denn die Dorfgemeinschaften leisten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der lebenswerten Bedingungen im ländlich geprägten Kreisgebiet“.

Diese Feuerstelle ist neuer Mittelpunkt des Dorfplatzes in Gummersbach-Lobscheid und wurde ebenfalls mit Geldern aus der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer finanziert. (Foto: OBK)
Diese Feuerstelle ist neuer Mittelpunkt des Dorfplatzes in Gummersbach-Lobscheid und wurde ebenfalls mit Geldern aus der Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer finanziert. (Foto: OBK)

Anträge zur Umsetzung von Dorfprojekten stellen

Die Anträge auf eine mögliche Förderung müssen bis zum 15.12.2023 schriftlich beim Oberbergischen Kreis eingehen. Alle bewilligten Vorhaben erhalten eine Förderung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Da eine möglichst hohe Anzahl an Projekten unterstützt werden soll, dürfen die Gesamtausgaben eines geplanten Projektes nicht mehr als 10.000 € übersteigen und sollten mindestens 500 € betragen. Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis zum 15.11.2024 erfolgreich umgesetzt werden.

Dieses Klettergerüst mit Rutsche in Reichshof-Welpe haben die Dorfbewohner mit den Fördergeldern angeschafft. (Foto: OBK)
Dieses Klettergerüst mit Rutsche in Reichshof-Welpe haben die Dorfbewohner mit den Fördergeldern angeschafft. (Foto: OBK)

Für Fragen aller interessierten Dorfgemeinschaften steht Silke Hund, Telefon 02261 88 6133,
E-Mail silke.hund@obk.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ auf www.obk.de/fod.



Letzte Änderung: 13. Oktober 2023