Patientenverfügung

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Was ist eine Patientenverfügung? (Was ist eine Vorsorgevollmacht?)


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind unterschiedliche Erklärungen. Mit ihnen geben Sie Menschen Ihres Vertrauens Hinweise und ermächtigen sie dazu, Sie in Notsituationen, wenn Sie selbst keine Entscheidungen treffen können, zu vertreten.

Die Patientenverfügung ist eine Vorausverfügung. Mit dieser Vorausverfügung erhält jeder einwilligungsfähige Volljährige die Möglichkeit, im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit in bevorstehende gesundheitliche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen.

In der Vorsorgevollmacht wird nicht verfügt, was am Lebensende zu tun oder zu unterlassen ist, sondern wer (als so genannter Bevollmächtigter) Entscheidungen und Anordnungen (auch medizinische) treffen soll, wenn ein Volljähriger dazu nicht in der Lage ist - auch schon „mitten im Leben“.
Gründe dafür können z. B. Unfall oder eine vorübergehende Erkrankung sein.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen also einander und sollten nebeneinander erstellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Patientenverfügungen zukünftig nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich - aber nicht zwingend handschriftlich - verfasst und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben). "Alte" Patientenverfügungen sind aber weiterhin wirksam.

Für Bürger, die planen eine neue Patientenverfügung zu erstellen, werden auf dieser Homepage Hilfen angeboten.
 

Titelseite der Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums der JustizDie Broschüre stammt vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) - unter dem vorstehenden Link kann sie als PDF-Datei herunterladen oder via Bundesministerium bestellt werden. Alternativ kann sie im Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Am Wiedenhof 1 - 3 in Gummersbach abgeholt werden. Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen.

So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.

Aus diesem Grund finden Sie in dieser Broschüre auch kein fertiges Formular, welches lediglich durch „Ankreuzen“ fertig zu stellen wäre. Der Gesetzgeber legt als ein Zeichen dafür, dass Sie sich mit Ihrer Patientenverfügung auch auseinandergesetzt haben, Wert auf eine individuelle Formulierung. Dabei ist der richtige Aufbau einer Patientenverfügung wichtig. Dieser besteht aus:

  1. Eingangsformel
  2. Situation, für die die Patientenverfügung gelten soll
  3. Festlegung zu ärztlichen / pflegerischen Maßnahmen
  4. Schlussformel
  5. Datum und eigenhändige Unterschrift 

Zu diesen Punkten wird in der Broschüre ausführlich Stellung genommen.

Nachstehend finden Sie weitere sorgfältig erarbeitete Textbausteine für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung, die Ihnen als Richtschnur dienen können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an einen Arzt des Gesundheitsamtes.

Im Gesundheitsamt nimmt Herr Dr. Bauer donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 02261 88-5301 Ihre Fragen entgegen.

Zum Thema "Vorsorgevollmacht" informiert Sie gerne die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises.

 

Links, Hinweise und Textbausteine



Letzte Änderung: 06. Oktober 2011